Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Sunlight Dresden (Stand 01/2011)
1. Allgemeines
Die Firma "Sunlight Sonnenstudio", Bautzener Str. 16, 01099 Dresden, Inhaberin Vicki Schiemann (nachfolgend Betreiberin genannt) ist Inhaberin des Sonnenstudios.
Bei Abschluss einer Club-Mitgliedschaft kommt das Vertragsverhältnis zwischen Betreiberin und Clubmitglied zustande. Die Rechte des Mitglieds aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
Im Rahmen des gewählten Tarifes ist das Mitglied berechtigt, im o. g. Studio während der geltenden Öffnungszeiten ein empfohlenes Bräunungsgerät aus dem im Studio vorhandenen Gerätebestand für max. 20 Minuten/Tag und max. 2-3 Mal/Woche unter Berücksichtigung nachfolgender Empfehlung zu nutzen.
2. Mitgliedschaft, Identifikation des Mitgliedes
Bei Vertragsschluss identifiziert sich das Mitglied durch einen Reisepass oder dem Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung ist durch einen EC- oder Bankkarte nachzuweisen.
Die persönlichen Daten werden vom Studio gespeichert vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Das Studio ist berechtigt, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Besonnung, Haftung
Grundsätzlich wird eine Besonnung von maximal 1 x pro Woche empfohlen. Besonnung ist abhängig vom individuellen Hauttyp des Mitglieds. Vor jeder Besonnung wird daher eindringlich die Durchführung einer persönlichen Hauttypenanalyse durch das Studiopersonal empfohlen. Es wird ausdrücklich auf die möglichen Gefahren eines falschen Umgangs mit den Sonnenbänken, insbesondere aufgrund zu langer Besonnungszeiten hingewiesen.
Den Aushängen im Sonnenstudio sowie den Besonnungsempfehlungen durch das Studiopersonal sollten von jedem Mitglied, insbesondere in dessen Eigeninteresse beachtet werden.
Sollte es wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen oder sonstigen Schäden (z.B. durch die Einnahme von Medikamenten, Verwendung von Kosmetika, Allergien usw.) kommen, entfällt jegliche Haftung des Studios.
Eine Haftung für Schäden, die in Folge leichter Fahrlässigkeit an anderen Rechtsgütern des Mitgliedes als Leben, Körper und Gesundheit entstehen, wird ausgeschlossen.
Für den Verlust oder die Beschädigung der vom Mitglied eingebrachten Sachen haftet die Betreiberin nur, falls ihr ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Sachbeschädigungen in den Anlagen des Sonnenstudios werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.
4. Nutzung
Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten und richtet sonst tageszeitlich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.
An den gesetzlichen Feiertagen steht die Öffnung des Sonnenstudios in der Disposition der Betreiberin.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Sonnenbank. Das Studio ist in der Auswahl der im Studio angebotenen Geräte frei und kann die Gerätetypen nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, die dem üblichen Betrieb eines Sonnenstudios entsprechend, sind vom Mitglied zu akzeptieren. Bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten ist das Studio berechtigt, einzelne Geräte für die Benutzung zu sperren. Die Sperrung einzelner Geräte berechtigt das Mitglied nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages oder zur Kündigung des Vertrages.
5. Zahlung und Fälligkeit der Beträge
Der erste Monatsbeitrag ist bei Vertragsschluss bar im Studio zu zahlen.
Die weiteren Beiträge sowie gegebenenfalls anfallende Gebühren werden ausschließlich im Lastschrifteinzugsverfahren von dem vom Mitglied umseitig angegebenen Konto abgebucht. Die Abbuchung des Betrages erfolgt monatlich im Voraus – wie im Vertrag vereinbart – für den Folgemonat. Fällt der Abbuchungstag auf einen Samstag oder Sonntag, erfolgt die Abbuchung am davor liegenden Freitag. Das Mitglied hat sicher zu stellen, dass wenigstens zwei Tage vor dem Abbuchungstag bis wenigstens drei Tage nach dem Abbuchungstag eine ausreichende Deckung auf seinem Konto vorhanden ist, dass der Lastschrifteinzug erfolgen kann und keine Rückbuchungen erfolgen.
Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem Vertrag.
Das Mitglied bleibt zur Entrichtung des monatlichen Mitgliedsbeitrages auch dann verpflichtet, wenn die Leistungen des Sonnenstudios nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, soweit dies im Risikobereich des Mitglieds liegt.
Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat (z. B. fehlende Deckung, geänderte Bankverbindung, geänderter, nicht mitgeteilter Familienname und ähnliches) entsteht dem Betreiberin ein Verwaltungsaufwand von 15,00 €. Das Mitglied verpflichtet sich, diese Verwaltungsgebühr für jede etwaige Rücklastschrift zu tragen. Sollte in einem Monat eine Rücklastschrift erfolgen, wird der Betreiberin zum Fälligkeitstermin des nächsten Monats den Mitgliedsbeitrag zweimal einziehen, zuzüglich 15,00 € Bearbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand zuzüglich des Betrages der dem Betreiberin entstandenen Rücklastschriftkosten.
Bei einer eventuell zweimal hintereinander folgenden Rücklastschrift wird die Betreiberin keine weiteren Einzüge vornehmen. Das Mitglied hat auf Mahnung binnen einer Woche ab Mahndatum die fehlgebuchten Gebühren, zuzüglich 15,00 € Verwaltungsaufwand für jede Rücklastschrift sowie die dem Betreiberin entstandenen Rücklastschriftkosten sowie 4,00 € Mahnkosten zu zahlen.
Für jegliche Mahnungen, die die Betreiberin aufgrund eines Rückstandes an das Mitglied verschickt, muss das Mitglied zusätzlich 4,00 € Gebühren zahlen. Das Mitglied verpflichtet sich, diese Mahngebühren zusätzlich zur genannten Verwaltungsgebühr von 15,00 € zu tragen.
Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist das Studio berechtigt, die Karte des Mitgliedes bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren, ohne das hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Beitragsverpflichtung enden.
Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Rückstand und wird der Rückstand trotz Mahnung nicht ausgeglichen, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Vertragsende zu kündigen. Das Recht der Vertragskündigung durch das Studio besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens widerruft.
Nach Ablauf eines Jahres ab Beginn der Mitgliedschaft ist der Betreiberin zu einer Preisanpassung der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat der Betreiberin dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat mit einer Frist von einem Monat ab Datum der Beitragsänderungsmitteilung, das Recht zur Vertragskündigung.
6. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern das Mitglied oder die Betreiberin den Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Zugang der Kündigung ist vom Kündigenden zu beweisen.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer vorgenannten einmonatigen Frist auf das Ende der Verlängerungsperiode von 12 Monaten gekündigt wird.
Während der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund zum Ende eines Folgemonates gekündigt werden. Ein solcher außerordentlicher wichtiger Kündigungsgrund besteht insbesondere, wenn
a) das Mitglied an einer länger als drei Monate anhaltenden Krankheit, die die Benutzung einer Sonnenbank ausschließt (hindernde Krankheit) leidet, dies ist durch einen Amtsarzt zu bescheinigen, Bescheinigung durch Heilpraktiker oder fachfremde Mediziner sind nicht ausreichend, oder
b) das Mitglied durch einen Umzug mit nachfolgender Anfahrstrecke von mehr als 30 km an einer Nutzung gehindert ist. Der dauerhafte Umzug ist durch Vorlage einer Einwohnermeldeamtsbestätigung nachzuweisen, oder
c) das Mitglied durch eine Schwangerschaft an einer Nutzung gehindert ist. Die Schwangerschaft ist durch Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen. In diesem Fall kann das Mitglied sofort kündigen.
Ist das Mitglied für eine kurzfristige Zeit (für maximal drei Monate) an der Nutzung gehindert, z. B. aufgrund beruflicher, gesundheitlicher oder anderer Gründe, verlängert sich der Vertrag um diese Zeit. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird in der Zeit der fehlenden Nutzungsmöglichkeit ausgesetzt.
Die Voraussetzung der Kündigung ist durch qualifiziertes, amtsärztliches Attest (ein Attest von Heilpraktikern oder fachfremden Medizinern ist ausgeschlossen) oder durch Meldebestätigung für den dauerhaft geänderten Hauptwohnsitz nachzuweisen.
Sollte es wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen kommen, so berechtigt dies das Mitglied nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung.
7. Datenänderung
Bei einer Änderung der persönlichen Daten des Mitglieds, z. B. Wohnort, Name oder Bankverbindung, ist das Mitglied verpflichtet, das Studio umgehend hierüber schriftlich zu informieren.
Sollte das Mitglied der Betreiberin den Wohnortwechsel nicht rechtzeitig mitgeteilt haben und eine Einwohnermeldeamtsanfrage erforderlich werden, verpflichtet sich das Mitglied die Einwohnermeldeamtskosten zu tragen sowie eine Verwaltungsgebühr für den Bearbeitungsaufwand von 15,00 €.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
9. salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Dresden vereinbart.
11. Änderungsvorbehalt
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch in geänderter Form Vertragsbestandteil.